Antrag
auf Gewährung eines Kostenzuschusses / Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen -
Vorgangsweise:
Vor Inanspruchnahme des Angebots ist
von den Eltern rechtzeitig ein Antrag an den Sozialversicherungsträger
(ÖGK, BVAEB) zu stellen. Dafür ist bitte das allgemeine Antragsformular "Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw.
Erholungsaufenthalt" von der Antragstellerin / dem Antragsteller
gemeinsam mit der behandelnden (Haus-/Kinder)Ärztin / dem behandelnden
(Haus-/Kinder)Arzt auszufüllen und an die jeweilige Landesstelle der BVAEB oder ÖGK zu übermitteln.
Diese prüft in weiterer Folge die
leistungsrechtlichen Voraussetzungen und die medizinische Notwendigkeit.
Die Eltern werden schriftlich über
eine Bewilligung oder Ablehnung informiert.
Wenn eine Bewilligung erteilt
wurde, können die Eltern nach Absolvierung des Aufenthalts die saldierte
Rechnung und eine Aufenthaltsbestätigung an die Landesstelle der
ÖGK/BVAEB übermitteln.
Der Kostenzuschuss beträgt EUR 61,08 *) pro Kalendertag des Aufenthalts
und darf die tatsächlich erwachsenen Kosten, die nachgewiesen werden, nicht
übersteigen. Die Überweisung erfolgt an die Versicherte / den Versicherten.
*)
… = Satz der ÖGK; Der Zuschuss der BVAEB kann geringfügig
abweichen.
Bitte mit dem
Antrag an Ihren Haus-/Kinderarzt wenden, nicht an die Klinik! Bei weiteren Fragen stehen wir gerne per eMail jederzeit zur Verfügung.
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